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In allen EU-Ländern werden neue Gesetze zur Kennzeichnung von Verpackungen angenommen, um gegen die Verschmutzung der Meere anzugehen.
In der Richtlinie zu Einwegkunststoffartikeln (Single Use Plastic Directive - SUPD) wird verlangt, dass Verpackungen, die teilweise aus Kunststoff bestehen, darunter auch Pappbecher, mit dem Hinweis gekennzeichnet werden, dass „PRODUKT ENTHÄLT KUNSTSTOFF“. Eine gut lesbare und nicht abwischbare Kennzeichnung ist unabhängig von der Kunststoffmenge in dem Produkt erforderlich.
Hier können Sie die Richtlinie finden, wo über die Kennzeichnung geschrieben wird: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R2151&qid=1615375926172&from=en
Dieser stützt sich auf die Richtlinie zu Einwegkunststoffartikeln (SUPD): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0904&from=LT
So soll die Kennzeichnung eines Produkts, das teilweise aus Kunststoff hergestellt ist, aussehen:
Wesentliche Sachen, die Sie wissen sollten:
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